27.4.11

 

Warnschussarrest ist (immernoch) ungeeignet

Aktuell gibt es wieder Überlegungen, einen Warnschussarrest einzuführen, also einen Jugendarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe.

Die Idee ist nicht neu, und ich habe mich bereits (ablehnend) dazu geäußert:

http://www.jugendstrafrecht.de/2008/01/warnschussarrest-ungeeignet-und.html

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11.5.09

 

vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach Mord in Siegburger Jugendgefängnis...

umfangreicher Bericht in der Bonner Lokalpresse:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=589792

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2.6.08

 

So ist "Erziehungsgedanke" nicht gemeint

Grundsätzlich halte ich ja den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht sehr hoch, und grundsätzlich bin ich im Zweifel dafür, einem jungen Täter noch eine Chance zu geben, und vielleicht auch noch eine.

Das Urteil gegen den von der Boulevardpresse so getauften "Koma-Schläger von Köln" erweist dem Erziehungsgedanken allerdings einen Bärendienst. Solche Urteile führen dazu, dass in der Öffentlichkeit ein eigenes Jugendstrafrechts nicht akzeptiert wird, weil es "viel zu milde" und außerdem "Kuschelpädagogik" sei.

Das Urteil ist deutlich zu milde, um nicht zu sagen: Das Urteil ist ein Unding, ein Skandal!

Solche Behauptungen stelle ich gewöhnlich nicht auf, vor allem nicht, wenn ich nur Presseberichte zur Sache gelesen habe.

Dieses Mal allerdings kommt selbst mir der Gedanke, ob nicht ein Urteil von "Richter Gnadenlos" das bessere gewesen wäre, zumindest das kleinere Übel.

Bleibt nur die Hoffnung auf die Berufungsinstanz!

zur Berichterstattung der Bildzeitung

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27.5.08

 

PKS 2007 belebt alte Debatte um Jugendgewalt

Offenbar als Reaktion auf die PKS 2007 (vgl. dazu meinen Kommentar) hat der Berliner Lokalsener TVB das Video eines Beitrag ausgegraben, der sich mit der Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts befasst. Der Beitrag ist nicht mehr ganz neu, sondern von Anfang 2008. Er bietet aber einen kompakten Überblick über die Argumente von Befürwortern und Gegnern eines härteren Jugendstrafrechts.

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26.5.08

 

nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht - öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses

Am Mittwoch, 28. Mai 2008, 14.00 Uhr findet im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300 eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht statt.
Eine vorherige Anmeldung per Telefon, E-Mail oder Fax unter Angabe des vollen Namens ist erforderlich. Ein Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.

Veranstaltungshinweis auf der Website des Deutschen Bundestages mit weiteren Informationen

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